Donnerstag, 5. September 2013

Wenn es um's abcashen geht, sind alle Staaten sehr schnell mit der Gleichstellung. 183 Tage Aufenthalt reichen aus um unbeschränkt steuerpflichtig zu werden; und dieser Grundsatz ist sogar weltweit einheitlich.
Nur wenn es darum geht, den steuerzahlenden Menschen Rechte zu gewähren, da sind die Staaten zögerlich und zurückhaltend.

http://derstandard.at/1378248082734/Wahlrecht-oder-Schlendrian



Montag, 13. September 2010

Europäer/in ist, wer hier ist!

"Die Exklusion eines durch anhaltende Migration kontinuierlich wachsenden
Teils der Bevölkerung delegitimiert die verfasste Gesellschaft schon von ihrer
demokratischen Basis her."
Quelle:
hier

Dienstag, 23. Juni 2009

Staatsbürgerschaft = Diskriminierung mobiler Menschen

Ich stelle hier bewusst eine Provokante Gleichung auf und will im Folgenden erklären, wie ich dazu komme.
Zunächst will ich mal von zwei fundamentalen Grundrechten des menschlichen Individuums ausgehen welche sind:

1. Das Recht auf Leben und
2. das Recht auf Freiheit

Diese Beiden (und natürlich andere auch) sollen so gut geschützt sein, dass zum Schutze dieser Rechte auch die Mehrheit (durch gerichtliche Entscheide) in ihre Schranken verwiesen werden muss, wenn es erforderlich ist.

Das Recht auf Freiheit beinhaltet natürlich das Recht auf die individuelle Lebensplanung. Einschränkungen sind nur in jenem minimalen Masse legitimiert, als diese zum Schutze der Freiheit anderer Individuen unbedingt erforderlich sind. Über dieses Maß hinausgehende Beschränkungen entbehren jedweder moralisch ethischen Legitimität.

Welche Folgerungen können aus dieser Erkenntnis gezogen werden?

In der Europäischen Gesellschaft können wir zwei Strömungen erkennen:

1. Menschen, die ihr gesamtes Leben (abgesehen von kurzzeitigen Urlauben) an ein- und demselben Ort verbringen und kein Bedürfnis nach Veränderung verspüren (Bodenverwurzelte). Diese bilden zur Zeit noch die Mehrheit der Europäer, allerdings mit abnehmender Tendenz.

2. Menschen, die mehrmals in ihrem Leben den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen verändern und ein starkes Bedürfnis danach haben, in regelmässigen Abständen zu neuen Ufern aufzubrechen (Mobile). Diese sind zur Zeit noch in der Minderheit, allerdings mit zunehmender Tendenz.

In einer aufgeklärten toleranten Gesellschaft ist beiden Gruppen das Recht auf ihre individuelle Präferenz zuzubilligen, zumal keine der beiden Gruppen in irgendeiner Weise von der anderen in ihrer Freiheit beeinträchtigt wird.

Die Problematik besteht jedoch darin, dass die zweiteren zumeist von jeglichen politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen sind, weil diese zumeist von einer Staatsbürgerschaft abhängig sind und zum Erwerb derselben meist ein lang andauernder „ständiger Aufenthalt“ (in Österreich wurde er erst kürzlich auf 12 Jahre angehoben) gefordert wird. Wenn dieser Zustand nicht abgeändert wird, wird es in Zukunft zu einer Situation kommen, in der die Gruppe der Bodenverwurzelten auch noch zu jenem Zeitpunkt das politische Geschehen bestimmen wird, in dem die Gruppe der mobilen Menschen längst die Mehrheit der europäischen Gesellschaft stellen wird.

Zieht man in Betracht, dass die mobilen Menschen den dynamischeren und flexibleren Teil der Gesellschaft darstellen, weil sie zumindest zwei oder mehrere Sprachen beherrschen und nicht selten Tätigkeiten verrichten, die unter dem Niveau ihrer tatsächlichen Qualifikation liegen, wird es auf Dauer nicht haltbar sein, politische Entscheidungen ausschliesslich den behäbigeren Teil der Gesellschaft zu überlassen. Hinzu kommt noch, dass den Bodenverwurzelten von skrupellosen Populisten suggeriert wird, dass die mobilen Menschen für diese eine Bedrohung darstellen würden, obwohl sich bei gegenseitiger Wertschätzung und Toleranz niemand von niemandem bedroht wird.

Es ist daher allerhöchste Zeit, vor allem im kleinräumigen Europa das veraltete, vorwiegend auf Immobilität ausgerichtete System der Staatszugehörigkeiten auf der Müllkippe der geistigen Verirrungen des unfriedlichen vergangen Jahrhunderts zu entsorgen um einer modernen, zeitgemäßen Regelung Platz zu machen. Die einzig logische Schlussfolgerung, die daraus zu ziehen ist heißt: „Wohnsitzbürgerschaft statt Staatsbürgerschaft“

Gewiss wäre es töricht, zu glauben, man könne dies in kurzer Zeit weltweit umsetzen. Das würde zweifellos chaotische Zustände auslösen. Aber es spricht absolut nichts dagegen, wenn die Länder der EU damit beginnen. Jede/r Bürger/in der EU soll alle staatsbürgerlichen Rechte an jenem Ort haben, wo er/sie seinen/ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen hat. Wenn dieser Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort verlegt wird, werden auch die Bürgerrechte an den neuen Lebensmittelpunkt verlegt. Allein der Bezug einer Unterkunft und das Abstempeln des Meldezettel sollten dafür ausreichen. Wer diesem Gedanken nicht folgen kann, sollte nicht vergessen, dass es diese Wohnsitzbürgerschaft bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch existiert, aber nur, wenn die Wohnsitzverlegung innerhalb der Grenzen eines Landes stattfindet. Wer etwa vom Burgenland nach Bregenz umzieht ist dort ab dem Zeitpunkt der Anmeldung Voralberger. Nach einer Kenntnis der Vorarlberger Mundart wird in diesem Fall ebenso wenig gefragt wie nach der Kenntnis der Landesverfassung oder der Landeshymne. Es existiert kein einziger wissenschaftlich vertretbarer Grund, warum dies etwa bei einem Umzug ins nur 9 Kilometer weiter westlich gelegene Lindau anders sein soll.

Ich bin der Meinung, dass aber auch Angehörige von Drittstaaten an der Wohnsitzbürgerschaft partizipieren sollten. Bei diesen könnte dies etwa von einem bestimmten Mindeststeueraufkommen abhängig gemacht werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Wohnsitzbürgerschaft einen wichtigen Beitrag dazu leisten würde, die Grenzen in den Köpfen der Menschen zu überwinden.